Rechtsprechung
LG Augsburg, 24.02.2014 - 1 Qs 81/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einordnung von Identitätsdaten eines Informanten als Sozialdaten; Gerichtliche Herausgabeanordnung dieser Daten beim Verdacht einer Straftat; Rechtfertigung der Durchbrechung des Sozialgeheimnisses; Wegfall des Vertrauensschutzes von Informanten bei bewusster Bedienung ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 48.02
Akteneinsicht; Auskunftsanspruch; Behördeninformantin, Pflicht zur Benennung des …
Auszug aus LG Augsburg, 24.02.2014 - 1 Qs 81/14
Ein umfassender Schutz von Sozialdaten ist nur erreichbar, wenn auch die Daten eines Informanten hierunter fallen, mag dies auch an die Grenze der wörtlichen Auslegung gehen (vgl. BVerwG NJW 2004, 1543). - LG Aurich, 15.04.2011 - 12 Qs 43/11
Jugendamt muss Sozialdaten eines unbekannten Informanten bei bestehendem Verdacht …
Auszug aus LG Augsburg, 24.02.2014 - 1 Qs 81/14
9 a) In Übereinstimmung mit der bisher ergangenen Rechtsprechung (LG Aurich, StRR 2011, 311 = ZKJ 437-439; LG Oldenburg, JAmt 2011, 101 f.; LG Aachen, JA 2005, 376) festzustellen, dass eine Durchbrechung des Sozialgeheimnisses jedenfalls dann gerechtfertigt ist, wenn ein begründeter Verdacht einer Straftat des Informanten besteht. - VG Oldenburg, 14.12.2009 - 13 A 1158/08
Vertraulichkeit; Hausbesuch; Informant
Auszug aus LG Augsburg, 24.02.2014 - 1 Qs 81/14
7 1. Die Identitätsdaten des Informanten können als Sozialdaten angesehen werden (vgl. hierzu: z.B. VG Oldenburg NVwZ-RR 2010, 439;… Mann in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB XIII, Köln 4. Auflage 2012, Anm. 21 zu §§ 61 bis 68 SGB VIII).